Bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Sommer festgestellt, dass Website-Betreiber, die auf eine Website verlinken, die Urheberrechte verletzt, dafür haftbar sind. Nun hat erstmals ein deutsches Gericht, das Landgericht Hamburg, dieses Urteil bestätigt. Da das Internet in erster Linie auf Verlinkung von Websites basiert, hat das weitreichende Auswirkungen auf die Informations- und Kommunikationsfreiheit.