Cookies auch nach der TTDSG rechtssicher einsetzen

Cookies

Seit 1. Dezember 2021 gilt nun mit dem neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) eine Regelung, die den Einsatz von Cookies genauer vorgibt. Besonders bei der Einwilligungspflicht wurde Klarheit geschaffen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Cookies auch weiterhin auf Webseiten und Online-Shops rechtssicher einsetzen können.

Was sind Cookies & Cookie-Banner?

Bei Cookies handelt es sich um kleine Text-Dateien, die im Browser für die aktuelle Website hinterlegt werden und die beim nächsten Aufruf dieser Website wieder automatisch an den anfragenden Webserver mitgeschickt werden, um erweiterte Funktionen wie Warenkorb etc. clientseitig zu implementieren oder um den Nutzer identifizieren zu können. So können Betreiber individuelle Profile erstellen und mit diesen Rückschlüsse über das Verhalten ihrer Nutzer ziehen. Für personalisierte Werbung sind Cookies somit essenziell.

Cookie-Banner nach TTDSG

Cookie-Banner sind die Hinweise, die auf Websites auftauchen, wenn ein User diese zum ersten Mal besucht. Meist erscheinen sie als Einblendung am unteren Rand oder modal als Popup-Fenster, um nicht übersehen zu werden. Sie informieren über die vom Websitebetreiber vorgesehenen Cookies.

Bei manipulativen und rechtswidrigen Bannern handelt es sich um solche, die den Nutzer dazu bringen sollen, eine datenschutzunfreundliche Entscheidung zu treffen. Solche Techniken werden auch als „dark pattern“ bezeichnet. Die Cookie-Entscheidung entspricht dabei nicht den persönlichen Datenschutz-Absichten des Nutzers, sondern er wird durch entsprechende Buttons und einen komplexen und irreführenden Aufbau dazu gebracht, die vom Website-Betreiber gewünschte Aktion (meist aus Bequemlichkeit das Akzeptieren aller Cookies) durchzuführen.

Das müssen Websitebetreiber nun nach der TTDSG beachten

Auch bisher schon galt für Websitebetreiber, dass Cookies nur dann ungefragt eingesetzt werden durften, wenn diese technisch notwendig waren, sowie eine Zustimmung mittels Opt-in-Lösung, z. B. für Werbe-Cookies von Google oder Facebook. Die TTDSG hat nun aber an der ein oder anderen Stelle etwas mehr Klarheit geschaffen. Nach verschiedenen Richtersprüchen von BGH und EuGH fordert das TTDSG zum Beispiel nun konkret, dass

  • Cookies und Tracking-Dienste bis zur endgültigen Einwilligung des Website-Besuchers deaktiviert bleiben,
  • Einwilligungen aktiv gesetzt werden müssen,
  • das Cookie-Banner nicht nur einen „Annehmen“ sondern auch einen Button zur Ablehnung enthält,
  • der Button zur Annahme von Cookies nicht besonders hervorgehoben (z. B. größer dargestellt, Farben) wird
  • und Nutzer umfassend über Zweck, Anzahl und konkrete Anbieter der verwendeten Dienste informiert werden.

Des Weiteren regelt das TTDSG die Auskunftspflicht über Bestands- und Nutzerdaten auf Verlangen öffentlicher Stellen sowie die Zuständigkeiten von Bundesnetzagentur und Bundesbeauftragtem für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Zudem erlaubt das TTDSG theoretisch künftig sogar das zentrale Hinterlegen von Website-Anbieter-übergreifenden Einwilligungen über sogenannte Personal-Information-Management-Services (PIMS). Hinterlegt dort ein User einmalig seine persönlichen Präferenzen, könnte dies von allen anderen Webseiten zentral übernommen werden, ohne auf jeder Webseite erneut Einwilligungen abzufragen. Allerdings müssen solche Stellen durch offizielle Zertifizierungen erst noch entstehen und die Bundesregierung entsprechende Verfahren dafür erst noch in Verordnungen verabschieden. Zudem wird mit der E-Privacy-Verordnung auf EU-Ebene in den nächsten Monaten eine weitere Verordnung erwartet. Es bleibt also spannend…

Cookiebot Plugin auch weiterhin nutzbar!

Websitebetreiber sollten auf ein professionelles Cookie-Banner aus einem Cookie-Consent-Tool setzen. In diesem müssen Nutzer auf die unterschiedlichen Cookies und ihre Zwecke hingewiesen werden, müssen ihre Einwilligung vor dem Setzen geben und auch die Möglichkeit erhalten, nicht-essenzielle Cookies einfach und schnell abzulehnen. Andernfalls drohen nach der TTDSG nun bei Verstößen Bußgelder von bis zu 300.000€. Die iWelt ist offizieller Partner von Cookiebot, einer Lösung für datenschutzkonforme Cookie-Banner. Wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen der DSGVO und TTDSG zu erfüllen.

Jetzt Cookie-Banner buchen!