Ein großer Faktor, der unter Umständen entscheidet, ob ein Kunde in einem Webshop bestellt oder nicht, sind die angebotenen Zahlungsarten. Viele Kunden bevorzugen dabei den risikofreien Rechnungskauf oder eine Bezahlung über renommierte Drittanbieter wie zum Beispiel PayPal oder KLARNA gegenüber einer direkten SEPA Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte.
Trotzdem bieten einige Online-Händler ihren Kunden einige, oftmals beliebte, Zahlungsmöglichkeiten wie beispielsweise Rechnungskauf nur gegen eine Extra-Gebühr an. Diese Gebühren sind einem aktuellen Urteil des Landgerichts München gegen das Unternehmen Flixbus nach jedoch nicht zulässig. Flixbus hat für Buchungen, die mit PayPal bezahlt wurden, bisher Gebühren erhoben. Bereits seit Januar 2018 galt in Deutschland das „Surcharging-Verbot“, welches Zahlungsempfängern untersagt, Gebühren für SEPA Zahlungen zu verlangen. Bisher waren Zahlungen, die über Drittanbieter abgewickelt wurden, jedoch von diesem Gesetz ausgenommen. Diese Sonderregelung für Drittanbieter ist durch dieses Urteil nun hinfällig. Für Online-Zahlungen über PayPal, KLARNA und andere Dienstleister dürfen Händler ab jetzt keine extra Gebühren mehr erheben. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bald alle Zahlarten gebührenfrei sein müssen. Zusätzliche Kosten könnten unter Umständen jedoch ohnehin Kunden vom Einkauf in einem Online-Shop abhalten.
Gleichzeitig ist Kreditkartenbetrug im Online-Handel noch immer ein großes Thema. Aktuellen Zahlen der Europäischen Zentralbank zufolge passieren 73 Prozent der Kartenbetrugsfälle bei Online-Transaktionen. Um diese Art von Missbrauch zu vermeiden, muss eine Authentifizierung des tatsächlichen Kontoinhabers zukünftig auch vor dem heimischen PC eindeutig möglich sein. Ab 14. September 2019 treten dazu neue technische Regulierungsstandards der Europäischen Bankenaufsicht in Kraft, welche die Sicherheit bei Online-Transaktionen erhöhen sollen. Damit einhergehend wird die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Online-Einkauf verpflichtend. Der Kartenherausgeber muss dann sicherstellen, dass zwei von drei Faktoren abgefragt werden: Besitz, Wissen (z.B. PIN) oder Inhärenz wie der Fingerabdruck oder die Gesichtserkennung. Kartendaten und statische Passwörter sind also danach nicht mehr ausreichend zur alleinigen Authentifizierung.
MasterCard führt hierzu ab April 2019 flächendeckend „3-D Secure 2.0“ ein, welches die neuen Branchenstandards erfüllt und für Händler und Kunden gleichermaßen einfach einzusetzen ist und für Webshops und Apps geeignet ist. Händler sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen und die neuen Verfahren im Bereich der mobilen Zahlungen nutzen, um ihren Kunden ein sicheres und komfortables Online-Shopping zu ermöglichen.
Philipp Bauer von unserem Partner Creditreform spricht im Rahmen der Würzburg Web Week zum Thema „Optimale Zahlartensteuerung in Ihrem Onlineshop“ am 2. April 2019 um 16.30 Uhr bei der iWelt AG. Hier geht es zur kostenfreien Anmeldung.