Neue Mehrwertsteuer – Shop-Anpassungen
Im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Krise wurde überraschend und kurzfristig am 3. Juni im Koalitionsausschuss die Anpassung der allgemeinen Umsatzsteuer beschlossen. Bereits ab 01.07.2020 soll der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16%, der ermäßigte Steuersatz für Grundbedarfs-Artikel von 7% auf 5% gesenkt werden. Die Anpassung ist bis 31.12.2020 befristet. Wir zeigen Ihnen, wie die Anpassungen technisch in Shopware vorgenommen werden.
Anpassungen der Umsatzsteuer bringen für Unternehmen immer etliche Aufwände in der Buchhaltung und IT mit sich. Gerade für B2C (Business to Consumer) Online-Shops, die sich an Verbraucher richten, kann die Maßnahme aber auch zu einer Chance werden. Für Sie als Unternehmer stellt die Umsatzsteuer nur einen durchlaufenden Posten für das Finanzamt dar, die temporäre Brutto-Preissenkung kann somit durchaus Ihr Online-Geschäft im zweiten Halbjahr 2020 ankurbeln.
Grundsatzfrage: Bruttopreise oder Nettopreise anpassen?
Onlineshop-Händler können selbst enscheiden, ob sie den Brutto- oder Nettopreis anpassen. Als vorsteuer-abzugsberechtigtes Unternehmen bedeutet die Umsatzsteuer für Sie als Unternehmen nur einen durchlaufenden Posten, die sie an das Finanzamt weiterreichen. Durch die Umsatzsteuer-Änderung können Sie also die Bruttopreise senken und die Steuer-Differenz (von 3% bzw. bei ermäßigten Produkten 2%) an den Endverbraucher weitergeben. Theoretisch können Sie auch die Nettopreise um 3% anheben – der Preis für Endverbraucher bleibt gleich und Sie als Unternehmer erhöhen Ihre Gewinnspanne. Bei dieser Überlegung sollten Sie drei Dinge berücksichtigen:
- Behalten Sie psychologische Preis-Grenzen (z. B. 99€) im Blick!
- Überlegen Sie, ob Ihre Zielgruppe eher B2C oder B2B (Business to Business) ist. Verkaufen Sie im Shop selbst hauptsächlich an Unternehmer, also B2B, achten Ihre Kunden natürlich nur auf den Nettopreis und die Umsatzsteuer-Änderung wirkt sich für Unternehmenskunden nicht aus.
- Prüfen Sie das Verhalten Ihrer Wettbewerber und die Reaktion Ihrer Kunden. Von der Politik gewünscht und von Endverbrauchern erwartet wird natürlich die Weitergabe der Preissenkung. Sie sind zwar nicht dazu verpflichtet, es kann aber gut sein, dass Verbraucher in den nächsten Tagen verstärkt einen Blick darauf richten.
Technische Anpassung
Die Anpassung der Umsatzsteuer im Shopsystem unterscheidet sich danach, ob Sie noch Shopware 5 oder schon die Version 6 im Einsatz haben. Letztere Version bietet eine sehr einfache Möglichkeit, bei Shopware 5 gibt es verschiedene Möglichkeiten wie die Nutzung eines Plugins oder die manuelle Anpassung.
- Vorgehensweise in Shopware 6: Wie man am Screenshot oben schon sehen kann, verstecken sich die Einstellungen zur Umsatzsteuer im Menü Einstellungen>Shop>Steuern. Ein ausführliches Tutorial dazu gibt es hier. Achtung: In Shopware 6 werden Bruttopreise festgelegt, aus denen die Steuer dynamisch berechnet wird. Die Preise würden für den Kunden also gleich bleiben, wenn man nur die Mehrwertsteuer senkt. Damit Endverbraucher von der Steuersenkung profitieren, müssen auch die einzelnen Bruttopreise der Produkte geändert werden. Zu Produktpreisänderungen gibt es eine ausführliche Anleitung hier.
- Vorgehensweise in Shopware 5: Manuell wird der Steuersatz im Menü Einstellungen>Grundeinstellungen>Shopeinstellungen angepasst. Hier kann entweder der Standard-Steuersatz geändert oder ein neuer Steuersatz angepasst werden. Ein Tutorial dazu findet sich hier.
- USt-Änderung in Shopware 5 mit Plugin: Für die Version 5 hat Shopware angekündigt, in Kürze auch ein Plugin heraus zu bringen. Dieses wird in den nächsten Tagen hier veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass für den korrekten Ausweis der Umsatzsteuer NICHT das Bestelldatum, sondern das Leistungs-/Lieferdatum der Ware entscheidend ist. Dies sollte beim Wählen des Stichtages für die Umstellung berücksichtigt werden.