Abmahnungen wegen Google Fonts:
Wie Sie reagieren und sich davor schützen können

Abmahnungen wegen Google Fonts

Abmahnungen wegen Google Fonts

Seit geraumer Zeit erhalten Websitebetreiber Abmahnungen mit dem Vorwurf eines Datenschutzverstoßes wegen der Nutzung von Google Fonts. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Betroffener reagieren und sich davor schützen können!

Was ist Google Fonts?

Fonts sind Schriftdateien auf dem Computer. Bei Google Fonts handelt es sich um ein von Google zur freien Verwendung gestelltes interaktives Verzeichnis. Google Fonts umfasst über 1400 Schriftarten. Nutzer können die Schriften auf ihrer Website einbinden, ohne, dass diese auf dem eigenen Server hochgeladen werden müssen.

Abmahnungswelle wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts

Viele Websitebetreiber erhalten aktuell Abmahnungen, in denen ihnen ein Datenschutzverstoß wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts auf ihrer Website vorgeworfen wird. Die Verfasser fordern Schadensersatzzahlungen. Die Einbindung von Google Fonts ist nicht grundsätzlich ein Verstoß gegen den Datenschutz. Es gibt die Möglichkeit einer lokalen Einbindung, bei der Betreiber von Websites die Schrift herunterladen und fest, also statisch bzw. lokal einbinden. Diese Form der Einbindung ist datenschutzrechtlich unproblematisch.

Bei der dynamischen Einbindung hingegen wird die Schriftart von einem Google Server nachgeladen, wenn ein User die entsprechende Seite aufruft. Diese Server befinden sich in den USA. Beim diesem Vorgang wird die IP-Adresse des Users übermittelt, welche zu den personenbezogenen Daten zählt.

Laut einem Urteil des Landgerichts München ist für diesen Verarbeitungsvorgang die Einwilligung des Websitebesuchers einzuholen. Ein berechtigtes Interesse, welches den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht rechtfertigen würde, liegt nicht vor – Betreiber können auf die lokale Einbindung zurückgreifen und die Übermittlung der Daten somit verhindern.

 

Das können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten

Das geschilderte Problem und das damit verbundene Urteil des LG München haben sich Privatpersonen zu Nutze gemacht, um Schadensersatzforderungen an Websitebetreiber zu stellen. Sie suchen gezielt nach Websites, die Google Fonts dynamisch eingebunden haben und berufen sich auf das genannte Urteil. Neben der Entfernung von Google Fonts fordern sie einen Schadensersatz und drohen andernfalls mit einer Klage.

 

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, sollten Sie sich zuerst folgende Fragen stellen:

  • Nutzen Sie Google Fonts überhaupt auf Ihrer Website?
  • Haben Sie Google Fonts lokal eingebunden? – dann ist der Vorwurf unbegründet
  • Haben Sie eine dynamische Einbindung von Google Fonts? – Falls ja, könnte das Schreiben durchaus seine Berechtigung haben. Lassen Sie es in jedem Fall zuerst durch einen Fachanwalt prüfen und gehen bis dahin nicht auf die Forderungen ein.

 

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie in jedem Fall auf die lokale Einbindung umstellen, wenn Sie Google Fonts weiter nutzen möchten. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, mit denen Sie das Problem ganz umgehen.

 

Wie Sie mit der iWelt eine Abmahnung umgehen

Eines gleich vorweg. Es gibt kein Plugin oder eine technische Lösung, mit der man dieses Problem schnell umgehen kann. Das Problem muss manuell angefasst und manuell gelöst werden.

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