Ab sofort können sich GmbHs und gGmbHs für die neue Top-Level-Domain .GMBH vorregistrieren. Damit sind noch passgenauere Internet-Adressen für berechtigte Unternehmen möglich.
Mit der neuen Top-Level-Domain (TLD) .GMBH gibt es nun eine passende Domain-Endung für Unternehmen mit der Rechtsform „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Was die neue Online-Kennzeichnung so besonders macht? Nur tatsächlich berechtigte Unternehmen können .GMBH-Domains registrieren. Dazu müssen GmbHs und gGmbHs einen Eintrag in einem öffentlichen Register (z. B. Handelsregister) in Deutschland, Liechtenstein, Österreich, der Schweiz und in anderen Ländern nachweisen. Damit wird die neue TLD zu einem geprüften Qualitätszeichen, das vertrauensbildend auf Internetnutzer wirkt.
Hier gibt es die wichtigsten Fristen für Sie im Überblick:
Sunrise-Phase
12. April – 11. Juni 2016
Markeninhaber können in der Sunrise-Phase .GMBH-Domains vorrangig registrieren. Dazu ist ein Eintrag im Trademark Clearinghouse nötig.
Early Access Period (EAP)
19. – 21. Juni 2016
In der Early Access-Phase sind .GMBH-Domains bereits vor der General Availability für berechtigte Unternehmen zu Premium-Preisen registrierbar.
General Availability (GA)
Ab 22. Juni 2016
Für alle GmbHs und gGmbHs sind die Domains zu Standardpreisen frei registrierbar.
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